Sachverhalte (facts) und Beschlüsse (conclusions)

Jedes Schiedsgericht muss nach der Verhandlung zunächst die ermittelten Sachverhalte (facts found) niederschreiben und auf diesen begründet die Beschlüsse und angewandten Regeln (conclusions and rules that apply). Leider findet man in vielen Schiedsgerichtsprotokollen ein Gemisch aus Sachverhalten und Beschlüssen, bzw. Folgerungen. In den folgenden 10 Situationen sollen Sie jeweils unterscheiden, ob es sich bei dem Text um reine Sachverhalte handelt oder ob bereits Beschlüsse in diese Texte eingeflossen sind. In der Antwort stehen dann beide gegenüber.